Raus aus der Schuldenfalle – 33 Geschäftsideen für jedermann

Mit den “33 Geschäftsideen” von Euro Collect kommen Sie aus der Schuldenfalle wieder raus!

Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Es gibt viele Wege aus der Zahlungsunfähigkeit. Unter unseren Ideen ist sicher auch etwas für Sie!

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33 Geschäftsideen

1. Ebay – Händler
Zunächst sollte jeder, der etwas zu verkaufen hat, selbst über Ebay einmal herausfinden, wie der Ablauf und die Vorgehensweise des Verkaufs vonstattengehen. Später kann dann ein professionelles Händlerkonto als eigener Ebayshop bei Ebay eingerichtet werden. Es gibt Verkäufer, die preisgünstig verbilligte B-Ware aus dem Großhandel aufkaufen, um sie dann als Wiederverkäufer bei Ebay mit einem Kalkulationsaufschlag Gewinn bringend weiter zu verkaufen. Da viele zumindest anfangs die Lagermöglichkeiten nicht haben, besteht die Möglichkeit, über Dritthändler zu verkaufen, das heißt, der Ebay-Händler leitet den Verkauf weiter und die Ware wird vom Lagerservice versendet. Allerdings verbleibt die Haftung auf der Seite des Ebay-Händlers, was vorher abgesichert werden sollte. Ein Gewerbeschein ist zu beantragen. Zu beachten sind beim professionellen Ebay-Handel über ein Händlerkonto:
1. Die Verkäufe sind als unternehmerische Aktivität bei der Einkommens-, Umsatz- oder Gewerbesteuer anzugeben.
2. Das Finanzamt kann sich Auskünfte über Auktions- und Handelshäuser erbitten.
3. Auch ein Privatverkäufer kann bereits vom Finanzamt als Unternehmer angesehen werden, wenn sein Verkauf oft erfolgt.
4. Unternehmerische Tätigkeit oder Liebhaberei als Privatverkäufer sind zu unterscheiden.
5. Ein Kleinunternehmer unterliegt nicht der Umsatzsteuerpflicht. Ein Unternehmer ist Kleinunternehmer, wenn seine Umsätze im laufenden Jahr 17500 Euro und im Folgejahr 50000 Euro nicht übersteigen.
6. Bei Umsatzsteuerpflichtigkeit können die Grundsätze der Differenzbesteuerung angewandt werden. Zu besteuern ist die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufswert.
7. Für einen Händler verlangt Ebay eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Mit dieser Nummer besteht eine Nettorechnungsberechtigung, das heißt, Auktionsgebühren werden netto in Rechnung gestellt. Die Steuerschuldnerschaft hat damit der Händler.
8. Innerhalb der EU gilt Steuerbefreiung, wenn der Empfänger der Ware seine Umsatzsteueridentifikationsnummer nachweist.
9. Gewerbliche Verkäufer müssen ein Gewährleistungsrecht einräumen. Der Händler hat hierzu eine Widerrufsbelehrung zu verfassen.
10. Verträge im Internet kommen auf Angebot und Annahme zustande. Bei Sofort-Kauf-Auktionen wird durch Klick die Annahme sofort bestätigt.
11. Beim Internetrecht ist das Urheberrecht dringend zu beachten.
12. Privatverkäufer können unter Ausschluss jeglicher Garantie verkaufen und sollten es aber auch in ihrer Beschreibung erwähnen.
13. Im Falle von Abmahnungen ist sofort eine Rechtsberatung zu Hilfe zu ziehen.
14. Es ist zu erwähnen, dass der Händler für Links Dritter im Internet keine Haftung trägt.2. Dienstleister
Grundsätzlich kann man alles als Dienstleistung anbieten, wozu man in der Lage ist und die entsprechenden Möglichkeiten hat. Entweder, man hat schon eine eigene Idee, zum Beispiel eine Transportdienstleistung, oder man versucht zunächst die Zielgruppen zu analysieren und durchforstet Presse und Internet. Die entsprechende Werbung im Internet oder als lokale Annonce sollte treffend formuliert sein. Wer besonderen Wert auf Seriosität seines Unternehmens legt und sich deutlich abgrenzen will, sollte das auch klar formulieren. Das grenzt unzumutbare oder gar aufdringliche Anrufe von vornherein aus. Hat jemand einen Bulli oder ein anderes Transportfahrzeug zuhause und ist er in der entsprechenden körperlichen Verfassung, kann er ein Transportunternehmen gründen. Aufträge hierfür können über das Internet über Auftragsbörsen wie MyHammer o. ä. bzw. über Zeitungsannoncen beschafft werden. Andere haben Erfolg mit Auftragsbeschaffung und bieten hierfür ihre Dienste an. Manche Firmen leiden zeitweise unter Auftragsmangel. Hier kann durch Direktansprache von geeigneten Firmen versucht werden, Aufträge für das Not leidende Unternehmen zu beschaffen. Man sollte zumindest dann, wenn das Geschäft gut läuft, unbedingt ein Gewerbe anmelden zunächst auf Kleinunternehmerbasis. Am Anfang reicht eine einfache Einnahme/Überschuss – Rechnung als Umsatznachweis. Als Unternehmer mit gut laufenden Geschäften wird es erforderlich werden, Finanzbuchhaltung zu betreiben und einen Jahresabschluss durchzuführen.3. Programmierer
Sehr lukrativ ist die Tätigkeit als Programmierer. Natürlich kann das nicht jeder. Eine bestimmte berufliche Qualifikation wird vorausgesetzt. Eine gute Voraussetzung bieten alle Berufe mit Hintergrund Informatik, Softwaretechnik, Computertechnik, Softwareentwickler, Systeminformatiker sowie Programmierer aller Programmiersprachen. Aber auch studierte Akademiker aus den Bereichen Mathematik, Informatik oder Elektrotechnik finden hier entweder nebenbei oder hauptberuflich ein Einkommen. Programmierer beschäftigen sich hauptsächlich mit der Programmierung von Anwendungssoftware oder Systemsoftware. Alternativ kann auf Datenerhebung und Datenanalyse, IT-Training, IT-Testing, IT-Systemadministration oder IT-Systementwicklung ausgewichen oder diese Gebiete mit einbezogen werden. Viele Teilgebiete und Spezialisierungsformen wie Datenbankentwickler, Medienentwickler, Schnittstellenentwickler, Organisationsprogrammierer oder Systemprogrammierer können ausgewählt werden. Neben anderen Kompetenzen, die für diesen Bereich wichtig sind, liegen die Kernkompetenzen eines Programmierers in der Informationstechnik, Programmierung, Softwaretechnik, Software testen, Systemsoftware und Webapplikationen. Zunächst muss der interessierte Freischaffende erst einmal aus den vielen genannten Gebieten heraussuchen, was ihm besonders liegt und wo er die besten Erfahrungen hat. Man sollte sich anschließend einen Werbeslogan ausdenken, um sich am Markt bestens zu verkaufen. Nun meldet man sich bei den entsprechenden Auftragsbörsen an, hinterlegt sein Profil und seine Konditionen und bietet auf ausgeschriebene Aufträge. Bei vielen Auftragsbörsen werden zusätzliche entgeltliche Weiterbildungskurse angeboten, die den Bewertungsstand des einzelnen Programmierers wesentlich erhöht und somit zu einer Vielzahl von Aufträgen führen kann. Man kann hier schon mit einem Auftrag viel Geld verdienen. Normalerweise muss ein Programmierer ein Gewerbe anmelden. In seltenen Fällen kann auch freiberuflich programmiert werden, wenn gewisse Berufsgruppen zu Grunde liegen. Die Kleinunternehmerregelung schützt am Anfang vor Umsatzssteuervoranmeldungen. Da in diesem Bereich als Programmierer sehr schnell zum Teil schon beim ersten Auftrag viel Geld verdient werden kann, fällt der Programmierer evtl. sofort aus der Kleinunternehmerregelung heraus. Dann ist er voll umsatzsteuerpflichtig.4. Web-Designer
Webdesigner können sich als Freelancer oder mittels einer Werbe-, Medien-, oder Designagentur selbstständig machen. Das Tätigkeitsgebiet umschließt folgende Bereiche:
– die Beratung bei der Gestaltung von Webseiten oder firmeninternen Intranets
• Der Webdesigner ermittelt die Kundenwünsche und analysiert die Konzeption inhaltlich technisch und betriebswirtschaftlich.
• Er definiert Aufgabenstellungen und legt Rahmenbedingungen fest, klärt Konzeption und Strategie mit dem Auftraggeber ab.
• Der Webdesigner fertigt Präsentationen an und nimmt Feinabstimmung vor.

– Internet- und Intranet-Auftritte und interaktive Produkte gestalten
• Entwicklung einer Gestaltungskonzeption
• Sammeln der Vorlagen und Beiträge des Kunden
• Bearbeitung von Text, Ton und Bildelementen
• Vergabe von Fremdverträgen z. B. an Tonstudios
• Bedieneroberfläche und Navigationsstruktur erstellen
• Datenvorbereitung für die Programmierung
– das Umsetzen des Designs von Homepages und Bildschirminhalten
Dazu kann diverse Software verwendet oder mittels geeigneter Editoren selbst
programmiert werden.
– die Mitwirkung im Designmanagement bei Marketing, Vertrieb, Kommunikation, Budgets und Controlling

Wer sich dieses umfassende Aufgabengebiet zutraut, das notwendige fachliche Wissen aufzuweisen hat bzw. möglichst einen Weiterbildungsabschluss als Webdesigner besitzt, kann als Freelancer anfangs nebenberuflich tätig werden. Voraussetzung ist natürlich auch, dass er über einen leistungsfähigen PC und einer schnellen DSL-Verbindung verfügt. Er sollte genau analysieren, mit welchen Editoren, Programmiersprachen, CMS-Systemen er am besten umgehen kann. Das ganze benötigte Arbeitswerkzeug muss bereit liegen, um sofort bei einem Auftrag losstarten zu können. Vielfach werden Webseiten gewünscht mit Anbindung eines Internetshops. Eine eigene Webseite zur Vorstellung seiner Firma ist hilfreich. Die Gestaltung der eigenen Webseite evtl. auch gleich mit eigener Shopanbindung vermittelt einen ersten Eindruck über die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Webdesigners. Der Webdesigner kann sich auch bei Auftragsbörsen anmelden und sich auf ausgeschriebene Aufträge bewerben. In einer angemessenen Probezeit neben dem Job kann er notwendige Anlauferfahrungen sammeln. Er bekommt einen ersten Einblick, ob sein Geschäft laufen würde und ob und wie viel Werbung er zusätzlich im Internet oder in der lokalen Presse schalten müsste. Webdesigner werden eine Gewerbeanmeldung benötigen. Da auch wie bei Programmierung große Verdienstmöglichkeiten bestehen, wird eine Kleinunternehmerregelung später entfallen.

5. Nachhilfe
Das umfasst nicht nur die private Nachhilfe, sondern auch den so genannten Stützunterricht. Man kann sich als Nachhilfelehrerin für den Stützunterricht an Schulen bewerben. Es geht dabei vor allem darum, Leistungsschwächen oder Rückstände der Schüler zu verbessern oder nachzuholen. Dabei werden zielgruppenorientierte Unterrichtskonzepte entwickelt und größtenteils im Anschluss an den Unterricht nachgearbeitet. Voraussetzung wäre für diese Tätigkeit ein pädagogischer Abschluss oder eine entsprechende Weiterbildung. Möglich wäre auch der Einsatz von Nachhilfelehrer mit fachlichem Hintergrund auf der Basis eines Studienabschlusses in den entsprechenden Fächern oder eine technische, betriebswirtschaftliche Weiterbildung. Die Vereinbarung mit einer Schule ist eine vertragliche Form mit festgelegter Dauer und würde zunächst zu einem geregelten Nebenerwerb führen. Der somit eingesetzte Nachhilfelehrer ist verpflichtet, seine Einkünfte bei der Einkommenssteuerklärung zu versteuern.
Ähnlich verhält es sich mit Verträgen an Nachhilfeschulen, Berufsbildungswerken oder Förderinstituten, die oft ständig auf der Suche nach qualifiziertem Nachhilfepersonal sind. Eine ausschließlich private Nachhilfe im eigenen Fach wird mit einem vorher festgelegten Stundensatz vergütet. Der Nachhilfelehrer meldet sich bei entsprechenden Portalen an, hinterlegt dort sein Profil und gibt sein Können und seine Konditionen bekannt. Eine besondere Möglichkeit besteht darin, über eine Webseite Videotrailer zu erarbeiten und zu verkaufen, die bestimmte Problematiken des Unterrichtsstoffes abhandeln. Genauso können Aufgabenlösungen angeboten und als PDF-Datei versendet werden. Da die meisten Schüler heute einen PC, Labtop oder Tablet mit Internetanschluss besitzen, hat der Nachhilfelehrer auch die Möglichkeit, Einzelunterricht per online anzubieten, der dann von den interessierten Schülern gebucht werden kann. Viele Schüler nehmen sogar weite Anfahrten in Kauf, um gefragte Seminare zu besuchen. Besonders für die Abiturvorbereitung in den letzten Klassen besteht reges Interesse, sich zu verbessern und eine gezielte Abiturvorbereitung zu erhalten. Da hier auf berufliche Voraussetzungen des Lehrers Wert gelegt wird, wird die Tätigkeit in den Bereich der Freiberufler fallen, die nur einkommenssteuerpflichtig sind und keine Gewerbeanmeldung benötigen. Es kann sich anders verhalten, gründet der Nachhilfelehrer ein eigenes Nachhilfeinstitut mit entsprechender Personalbeschäftigung.

6. Freiberufler
Freiberufler üben eine Tätigkeit aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegt.
• Ein Freiberufler zahlt keine Gewerbesteuer.
• Ein Freiberufler muss kein Gewerbe anmelden.
• Ein Freiberufler muss keine doppelte Buchführung betreiben. In der Regel reicht eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechung.
• Ein Freiberufler muss nicht Mitglied einer IHK werden.
• Ein Freiberufler kann eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Nach Einkommenssteuergesetz werden die freien Berufe in drei Kategorien aufgeteilt:
1. Katalogberufe
– Heilberufe: Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure
– Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
– Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Ingenieure, Chemiker, Architekten, Sachverständiger, Mathematiker, Informatiker
– Kulturberufe: Journalisten, Dolmetscher, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, Erzieher, Übersetzer
2. Katalogähnliche Berufe: Ergotherapeut, Dirigent, Fotodesigner, Masseur, Schauspieler, Werbetexter, Modedesigner
3. Tätigkeitsberufe:
– wissenschaftliche Tätigkeit: Forschung, Lehrtätigkeit, Gutachter
– künstlerische Tätigkeit: Bildende Künstler, Showstars, Entertainer, Regisseure
– schriftstellerische Tätigkeit: Online-Journalisten, Publizisten, Autoren, Lektoren
– unterrichtende Tätigkeit: Lehrer, Trainer
Die Liste ist nicht auf Vollständigkeit geprüft, da immer wieder neue Berufsgruppen hinzukommen. Der Freiberufler sollte sich vorher beim Finanzamt informieren. Im Zweifelsfall gilt es, auf folgende Kriterien zu achten, die für eine freiberufliche Tätigkeit gelten:
• Es ist ein akademischer Abschluss oder eine höhere Bildung vorhanden.
• Der kreative, schöpferische Selbstanteil ist sehr hoch.
• Die Verdienstquelle basiert auf Wissen und auf hohem Niveau mit viel Erfahrung.
• Im Vordergrund steht der persönliche Einsatz als Dienstleistung.
• Die Vergütung besteht aus Honoraren.
• Die Tätigkeit hat das Niveau eines Akademikers der Katalogberufe.
• Ein Freiberufler arbeitet inhaltlich allein eventuell unter Zuhilfenahme von Aushilfen oder Zuarbeitern.
• Der Freiberufler hat Zusatzqualifikationen erworben, die notwendig für die Arbeit sind.
Auch Freiberufler sollten Beiträge für Kranken-, Renten-, oder andere Vorsorgeversicherungen leisten, um im Krankheitsfalle abgesichert zu sein. Die Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft ist zwar kostspielig, sichert aber den Tätigkeitsbereich des Freiberuflers in der entsprechenden Berufsgruppe ab. Der Freiberufler sollte sich von einem Steuerberater und Rechtsanwalt besonders auch in Fragen des Internetrechts unterstützen lassen. Auch für Freiberufler gibt es Auftragsbeschaffungsbörsen. Mit einer sehr guten Werbung im Internet und in der lokalen Presse kann man sich Aufträge sichern. Der Bekanntheitsgrad und eine sehr gute Präsenz mit Referenzen als Arbeitsnachweise steigern den Erfolg.

7. Gewerbetreibende Berufe
Für eine gewerbetreibende Tätigkeit spricht ein Verkauf von Produkten, eine Vermittlungsdienstleistung, das Herstellen von Waren oder auch das Wachstum des Unternehmens vorwiegend durch Kapitaleinsatz, wie es bei einer GmbH zu verzeichnen ist.
Die Absicht liegt auf Dauer vorwiegend in der Gewinnerzielung im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe aus Industrie und Handwerk. Eine gewerbetreibende Tätigkeit darf nicht den freien Berufen zugeordnet werden können. Ein Gewerbe muss nach Gewerbeordnung bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden. Zu den Gewerbetreibenden gehören somit alle handwerklichen Tätigkeiten, Gaststättenkonzessionen sowie das Makler- und Bewachungswesen sowie Immobilien, Versicherungen, Darlehen, Finanzanlagen in den Gruppen Industrie, Handel, Handwerk und sonstiges wie Hausgewerbe, Dienstleistungen oder Verlagswesen. Der Gewerbetreibende gilt als Ist-Kaufmann und hat die Pflicht zur Führung von Büchern. Er hat seinen Gewinn nach Einkommenssteuer und Gewerbesteuer zu versteuern. Eine Kleinunternehmerregelung bei einem anfangs zu erwirtschafteten Gewinn bis 17500 Euro im ersten und 50000 Euro im Folgejahr hilft über Anfangsschwierigkeiten und Engpässe hinweg. Der Beitritt zur IHK ist obligatorisch. Ein Einzelunternehmer oder Kleingewerbetreibender ohne Eintrag ins Handelsregister führt das Unternehmen mit dem persönlichen Namen. In Deutschland wird der volle ausgeschriebene Namen evtl. mit Geschäftsbezeichnung verwendet, zum Beispiel: Sabine Musterfrau Änderungsschneiderei. Der Einzelunternehmer führt sein Geschäft auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Bis zu einem Jahresgewinn von 50000 Euro ist der Gewerbetreibende nicht bilanzpflichtig. Es genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sobald er nicht mehr nebenberuflich sondern hauptberuflich tätig ist, muss er für Renten-, Kranken- u. a. Versicherungen selbst aufkommen. Eine gewerbetreibende Tätigkeit ist für die genannten Berufe leicht umzusetzen. Man analysiert für sich selbst, ob eine Werkstatt, ein Transportwagen, das entsprechende Handwerksgerät oder anderes vorhanden ist, umso schneller lässt sich eine Selbstständigkeit nebenberuflich aufbauen. Durch Mund-zu-Mund-Propaganda innerhalb des Freundes- und Bekanntenkreises, des Ausbaus kleiner Gefälligkeiten etwa einer Fahrradreparatur, durch gezielte Werbung im Internet und in der lokalen Presse versucht man zunächst einmal, an Aufträge zu kommen und die Zielgruppen zu ermitteln. Bei genügend Interessenten kann das Geschäft weiter ausgebaut werden.

8. PC-Nachhilfe
PC-Nachhilfe ist für viele besonders ältere Bürger eine lohnenswerte Unterstützung. Obwohl den PC heutzutage viele beherrschen, sie lernen schon in der Schule mit dem PC umzugehen, gibt es doch Menschen, die einfach keine Zeit hatten oder nie die Gelegenheit dazu wahrnehmen konnten. Angefangen mit den grundlegenden Gedanken einer PC-Arbeit, wie ein PC aufgebaut ist, wie er arbeitet, bis zur ideellen Vermittlung anspruchsvoller Anwendungen und das Üben gewisser Fertigkeiten wie das Briefe schreiben, die Arbeit mit dem Internet oder das Korrespondieren per E-Mail oder in Chats, kann dem Interessierten der Umgang mit dem PC verständlich erklärt und gemeinsam geübt werden. PC-Nachhilfe ist eine Art Lehrtätigkeit und könnte bei entsprechender beruflicher Voraussetzung als Freiberufler durchgeführt werden. Demzufolge wäre auch keine Gewerbeanmeldung notwendig. Bei entsprechenden Honoraren oder Vergütungen sollten die Nebeneinkünfte natürlich über die Einkommenssteuer versteuert werden. Größtenteils erhält man aus dem Freundes- und Bekanntenkreis die ersten Aufträge. PC-Nachhilfe kann auch im Internet über eine eigene Webseite beworben werden oder über Anzeigen in der lokalen Presse. Besonders in Amtsblättern, die fast alle Haushalte kostenlos erhalten, können geschaltete Anzeigen Aufträge zur Folge haben. In Schulen bestehende Computerräume werden auf Anfrage eventuell zur Verfügung gestellt oder man erteilt dort für ausgewählte Schülergruppen in Verbindung mit einem Auftrag als Stützlehrerin eine qualifizierte PC-Nachhilfe. Für eine privat erteilte PC-Nachhilfe beim Einzelinteressent kommen natürlich Fahrkosten hinzu, die im Stundenpreis mit einkalkuliert werden müssen. Hier wird nicht der Gruppenpreis kalkuliert. Durch Preisvergleiche mit anderen Anbietern kann man den für sich passenden Anfangspreis ermitteln. Weniger ist oft besser und kann zu mehr Aufträgen führen.

9. PC-Reparatur
Um eine PC-Reparatur durchführen zu können, sollte man möglichst die beruflichen Qualifikationen dafür vorweisen können. E-Techniker, technische Ingenieure wie Elektroingenieur, Elektronikfachleute, Informatiker und technische Freaks, die einen Computer auseinander bauen und schadlos wieder zusammen stellen, sind die Fachkräfte, die hier ohne Weiteres sofort durchstarten können. Da es sich bei PC-Reparatur um eine Dienstleistung handelt, müsste nach erstem Antesten des Geschäfts eine Gewerbeanmeldung notwendig sein. Hat man genug Angebote aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, erübrigt sich oft eine kostenintensive Werbung im Internet oder in der lokalen Presse. Eine solche Einpersonengesellschaft kann anfangs von zuhause aus betrieben werden. Genug Ersatzteile, die möglichst mit Rabatt erworben wurden, können in einem Drittraum, ein extra Büro, eine Lagekammer, Keller oder Garage deponiert werden. Mitunter werden für einen Spotpreis nicht mehr ganz neue Computer aufgekauft. Die können als Ersatzteil Verwendung finden oder der PC wird noch einmal für den Verkauf nachgerüstet.
Technische Messgeräte für die Messung von Strom, Spannung und Widerstand einzelner Bauteile sollten vorhanden sein. Des Weiteren verhelfen spezielle Computerprogramme, Bauteile auszutesten und nach Fehlern zu suchen.
Die PC-Reparatur-Werkstatt wird zunächst unter die Kleingewerberegelung fallen, solange der Gewinn im Jahr 17500 Euro und im Folgejahr 50000 Euro nicht übersteigt. Bis zu einem Gewinn von 50000 Euro muss keine doppelte Buchführung durchgeführt werden. Es genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ein PC-Service als Nothilfe wird oft auch gerufen, wenn zunächst nur augenscheinlich Softwareprobleme vorliegen. Dann kann es auch vorkommen, dass nur eine Festplatte kaputt ist und man sich mit Datenrettung befassen muss. Diese PC-Hilfe-Werkstatt sollte nach Möglichkeit ein breites Spektrum aller möglichen auftretenden PC-Probleme abdecken. Wenn der Kunde diese Vielfältigkeit schätzt, wird sich das Geschäft schnell allein durch Mundpropaganda vergrößern und zu einer soliden Existenzgrundlage heranwachsen. Der Kleinunternehmer ist einkommenssteuerpflichtig.

10. Unternehmensberatung
Unternehmensberater unterstützen Unternehmen in verschiedenen betrieblichen Funktionsbereichen vorwiegend bei ökonomischen Entscheidungsprozessen. Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens soll verbessert oder ausgebaut werden. Die besten Voraussetzungen dafür sind ein Masterstudium oder besser noch eine Promotion. Ein Studienabschluss in Unternehmensberatung ist für einen Erfolg ein wichtiges Detail, da die Unternehmen Wert auf qualifizierte geschulte Beratung legen. Es ist eine beratende Tätigkeit mit hohen Voraussetzungen auf akademischem Niveau. Sollte der Unternehmensberater auf der Basis eines beratenden Betriebswirtes oder der oben genannter Berufe tätig sein, kann nach Absprache mit dem Finanzamt eine Gewerbeanmeldung entfallen. Dann kann er als Freiberufler geführt werden. Für alle, die diese Voraussetzungen nicht umfassend vorweisen können und dennoch als Unternehmensberater mit nur geringen beruflichen Voraussetzungen starten wollen, sei hier das Aufgabengebiet kurz erläutert.
1. Analyse, Konzeption
• Unternehmensaktivitäten beschreiben, analysieren, bewerten; Identifikation der Ausgangslage
• Prozesse und Abläufe im Unternehmen analysieren
• Schwachstellen hervorheben, Optimierungskonzepte entwickeln
• unternehmensinterne Abläufe planen, neue Konzepte integrieren
• erstellen von Marktstrategien, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen
• kalkulieren der Investitionskosten, Risiken herausarbeiten
• Konzepte mit den Fachabteilungen absprechen

2. Durchführung, Kontrolle
• Umsetzungsprozesse leiten, Teilaufgaben koordinieren, Zwischenziele kontrollieren
• Systemstrukturen entwickeln, einführen, pflegen
• Preise und Kosten kalkulieren, Kostensenkungsprogramme einsetzen, Arbeitsabläufe optimieren
• Erfolgskontrollen, Schlussbericht, Verbesserungsempfehlungen erarbeiten

3. Beratung, Leitung
• Konzepte präsentieren, Handlungsempfehlungen erteilen bezüglich Chancen und Risiko
• Positionen in höheren Führungsebenen zumindest zeitweise übernehmen

4. Wissenschaftliche Forschung, Lehre
• sich an Forschungsvorhaben beteiligen
• Vorlesungen und Seminare halten, Unterricht nachbereiten, Prüfungen vornehmen
• Forschungsberichte erarbeiten

Da der letzte Punkt nur für Master oder Doktoranden zutrifft, würde das für die Unternehmensberatungslaien entfallen. Fakt ist, das die Hobbyunternehmer als Unternehmensberater eine Gewerbeanmeldung benötigen. Anfangs gilt die Kleinunternehmerregelung. Der Unternehmensberater ist einkommenssteuerpflichtig.

11. Franchising
Eine besonders schnelle Form für eine Existenzgründung ist das Franchising als eine Art Partnerschafts-System. Der Franchise-Geber leiht gegen Gebühr seine ausgearbeitete, detaillierte und getestete Geschäftsidee an den Franchise-Nehmer, der bereits dann mit einem fertigen und erprobten Konzept starten kann. Dabei greift der Franchise-Nehmer auf allen zur Verfügung stehenden Service des Franchise-Gebers zurück. Das erfordert vom Franchise-Nehmer den Einsatz eines gewissen Eigenkapitals. Selten werden Franchising-Angebote kostenlos zur Verfügung gestellt. Größtenteils schließen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer Leasingverträge ab, wobei eine monatliche oder jährliche Leasingrate zu entrichten ist. Es kann auch vom Franchise-Geber eine Umsatzbeteiligung gefordert werden. Der Franchise-Nehmer ist an Vorgaben und Ansprüche des Franchise-Gebers gebunden. Durch das Franchising hat der Franchise-Nehmer auch bei Banken eine höhere Kreditwürdigkeit. Auf dem Internetportal www.franchiseportal.de werden eine Vielzahl von Franchisen angeboten. Dort kann man aus vielen Bereichen wie KFZ – Dienstleistungen, Backwaren, Gebäude & Sanierung, Büro-Service, Einzelhandel, Freizeit, Event & Sport, Handwerk, Gesundheit, Körperpflege oder Personalmanagement, um hier nur einige zu nennen, auswählen. Das K.A.P.O. Beratungssystem zum Beispiel bietet bereits ab Null Euro Eigenkapital ein Beratungssystem an, das Existenzgründer über Fördermittel und Zuschüsse aufklärt. Es funktioniert als Unternehmensberatung für Fördermittel und findet für Existenzgründer maßgeschneiderte Finanzierungslösungen. Zusätzlich sind betriebswirtschaftliche Beratungen, Marketingberatung und Wachstumsberatungen vorgesehen. Bei K.A.P.O. können sowohl Quereinsteiger als auch bereits gestandene Berater, die ihr Portfolio ergänzen wollen, eine Lizenz erhalten. Je nach gebuchtem Paket zahlen Einsteiger eine einmalige Einstiegsgebühr sowie eine Lizenzgebühr. Es stehen die K.A.P.O. – Premium- und Exklusiv-Partnerschaft als Pakete zur Auswahl. Für Finanzberatung und Franchising wird ein Gewerbeschein erforderlich. Es gilt auch hier, zunächst als Kleingewerbetreibender sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Allerdings muss die Bedingung des Lizenzgebers voll umgesetzt werden, der auf Grund der Teilhabe an einem großen Verbund eventuell eine Umsatzsteuerabfuhr sofort zu Beginn der Tätigkeit vorgibt.

12. Schneiderservice
Viele Frauen besitzen bereits eine sehr gute Overlook – Nähmaschine mit vielen sehr guten Programmen. Aber auch mit weniger teuren Nähmaschinen mit vielen Serviceprogrammen kann man erfolgreich mit einer Änderungsschneiderei starten. Wer bereits viel Übung mit Nadel und Faden besitzt, ist auch ohne Berufsausbildung als Quereinsteiger durchaus erfolgreich. Ein Start mit der Ausführung kleiner Änderungen bringt nicht viel Geld, aber erhöht bei sehr guter Ausführung den Bekanntheitsgrad. Allmählich baut sich das Geschäft aus und es kommen Interessenten hinzu mit besonderen Schneiderwünschen bezüglich Kleidungsstücken, die im normalen Tagesgeschäft in den Warenhäusern nicht im Angebot sind. Diese kleine Änderungsschneiderei kann späterhin zu einer Spezialboutique erweitert werden, wo die Inhaberin ihren eigenen kleinen Modeservice entwickelt. Dazu gehört viel Kreativität und einwandfreies schneiderisches Können. Mit dem Schneidern und dem Verkauf von selbst entworfenen Kleidungsstücken erweitert sich der Kundenstamm derer, die an besonderen und geschmackvollen Nuancen, an Unikaten und stilvollen Arrangements interessiert sind. Größtenteils handelt es sich dann um die etwas „betuchtere“ Gesellschaft, die auch sehr gut bezahlen wollen und können. Die Schneiderin kann solche gefragten Unikate natürlich im Preis anheben. Ausschlaggebend sind die eigene Kreativität, das Modeverständnis und die geeignete Auswahl der Zielgruppen. Manche korpulente Person findet einfach nicht im Normalgeschäft das für ihren Geschmack passende. Auch diese Personen wollen modern, salopp und besonders Figur umspielend gekleidet sein. Ein Beispiel einer Modeschöpferin sei hier erwähnt: die sicher für ihre Mode bekannte Ulla Poppken.
Nach der ersten Anlaufphase wird ein Gewerbeschein erforderlich. Zunächst auf Kleingewerberegelung entfällt bis17500 Euro oder nachfolgend 50000 Euro Jahresgewinn die Umsatzsteuerpflicht. Der Gewerbe treibende Schneiderservice ist einkommenssteuerpflichtig.

13. Arbeitsvermittler
Als privater Arbeitsvermittler hat man pro Vermittlung vom Arbeitsamt auf Grund eines Vermittlungsgutscheines einen Anspruch auf 2000 Euro Vermittlungsgebühr. Man darf allerdings nicht den Fehler betreiben, seine Klienten an Zeitfirmen zu vermitteln, denn die entziehen dem Privatvermittler den Vermittlungsgutschein und der Privatvermittler geht leer aus. Man muss also sich den Vermittlungsgutschein am besten gleich anfangs vom Klienten im Original übergeben lassen, sonst entgeht dem Privatvermittler jeder Anspruch auf Entlohnung seiner bereits vorab geleisteten Tätigkeit. Auf Antrag kann der Arbeitssuchende oder schwer Vermittelbare diesen Vermittlungsgutschein vom Amt erhalten. Sinnvoll ist für den Zugang als Arbeitsvermittler eine kaufmännische Weiterbildung im Personalwesen, einen Abschluss einer Fachschule als Betriebswirt, geprüfter Personalkaufmann oder geprüfter Personaldienstleister vorweisen zu können. Der Arbeitsvermittler analysiert mit seiner Klientel die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Berufen und Branchen, bespricht die Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und die individuellen Vermittlungsaussichten. Er erstellt zusammen mit seinem Klienten ein Qualifikationsprofil und sucht daraufhin passende Stellenangebote über Recherche von Datenbanken, Jobbörsen oder lokalen Zeitungen. Eine Blindbewerbung als Direktkontakt ist oft von Erfolg gekrönt und wird von Firmen positiv als echtes Interesse an einem Arbeitsplatz gewertet. Die Kompetenzen des Arbeitsvermittlers sind denen des Personalberaters vergleichbar. Erforderliche Kernkompetenzen sind Akquisition, Arbeitsrecht, Personalberatung und Personalbeschaffung. Weitere mögliche Kompetenzen wie Bewerberauswahl, Bewerberbeurteilung, Controlling, Kundenberatung, Lohn-, Gehalts-, Tarifwesen, Personalentwicklung, Recherche, Personalplanung oder Informationsbeschaffung sind empfehlenswert. Als relevante Fertigkeit zählen die Bürokommunikation und MS-Office als notwendige Arbeitsgrundlagen. Der private Arbeitsvermittler sollte also gut mit dem PC umgehen können. Allgemein handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die zunächst mit der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit ist. Eine Berufsschutzversicherung für die Absicherung der Tätigkeit ist empfehlenswert.

14. Schriftsteller
Auch für eine schriftstellerische Tätigkeit als Freiberufler gilt es, sich gegen private und betriebliche Risiken abzusichern, da Freiberufler grundsätzlich mit ihrem Privatvermögen haften. Diejenigen, die ausschließlich schriftstellerisch oder künstlerisch tätig sind, müssen sich in der Künstlersozialkasse versichern und müssen hier nur die Hälfte der Beiträge zahlen. Andere Freiberufler, die nicht künstlerisch tätig sind, müssen 100 % der Beiträge selbst zahlen. Für junge gesunde Freiberufler gibt es bereits private Krankenversicherungen unter 100 Euro monatlich. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Die Gewinnermittlung erfolgt über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Schriftsteller ist eine Person, der literarische Texte urheberrechtlich als Autor verfasst.
Der freiberufliche Interessent sollte sich zunächst an der Erstellung von E-Books üben und versuchen, diese über das Internet zu verkaufen. E-Books sind wertvolle Anleitungen oder Informationen zu Themen, die einen bestimmten Interessentenkreis ansprechen. Oder man denkt sich ein Thema aus, das für den Autor selbst interessant ist und recherchiert hierzu im Internet nach entsprechender Literatur. Es gibt bereits sehr viele Anleitungen darüber, wie man ein E-Book schreibt. Man forscht nach einer bestimmten Zielgruppe, da dann auch eine Vermarktung schneller anläuft. Wenn dann das eigene Thema gefunden wurde, überlegt man sich zuerst, was das Schriftstück alles beinhalten soll. Man fertigt also zunächst eine Grobgliederung und später eine Feingliederung an und beginnt dann mit der Bearbeitung der einzelnen Kapitel. Es ist sicher zu stellen, dass vorher die gesamte grobe Struktur mit Deckblatt, Autor, Schlussbemerkungen, Worterklärungen, Zitatverweise und dergleichen feststeht und nichts vergessen wird. Mehrere Rechtschreibprüfungen sollte das Schriftstück bis zur endgültigen Fertigstellung durchlaufen. Viele Verlage bieten auch über Internetplattformen an, das Buch gegen Umsatzbeteiligung zu drucken und zu verlegen. Viele Buchautoren führen an verschiedenen Orten Lesungen durch, um das Buch vorzustellen und gleichzeitig dort einige der Bücher mit eigenem Signum zu verkaufen. Da die Zielgruppe vorher abgesteckt wurde, führt eine gezielte Werbekampagne zum Verkaufserfolg. Mitglieder im Verband deutscher Schriftsteller erhalten insbesondere Rechtsschutz in Fragen des Urheberrechts. Zur Sicherung der Zweitrechte ihrer Werke sind viele Schriftsteller Mitglied in der VG Wort.

15. Reinigungsservice
Viele Frauen verschaffen sich nebenbei über einen solchen Service einen kleinen Zuverdienst. Durch den Freundes- oder Bekanntenkreis ergibt sich oft eine erste Information, wo Reinigungshilfen gesucht werden. In Amtsblättern, Ortszeitungen oder Werbeschriften finden sich mitunter entsprechende Anzeigen oder Verweise. Man kann auch selbst eine kleine Annonce im Ortsbereich schalten, um seine Dienste anzubieten. In ländlichen Gebieten ist das Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Die Information über einen festgelegten Stundensatz kann man sich an den einschlägigen Jobbörsen selbst beschaffen. Da eine solche Vereinbarung mit einem Auftraggeber nicht nur einmalig sondern über einen längeren Zeitraum gilt, sollte ein entsprechender Vertrag schriftlich aufgesetzt werden. Das sichert beide Seiten, den Auftraggeber und den Auftragnehmer, gegenseitig ab. Es gilt die Arbeitsplätze nach Orten zu koordinieren, um somit Benzin zu sparen. Das entsprechende Reinigungswerkzeug kann selbst mitgebracht werden. Es ist aber auch nicht abwegig, die Reinigungsutensilien des Auftraggebers zu benutzen, was den hygienischen Anforderungen besser entspräche. Wenn das Geschäft gut läuft und voraussichtlich über einen längeren Zeitraum Einnahmen feststehen, muss unbedingt nach der getesteten Anlaufphase ein Gewerbe angemeldet werden. Der Reinigungsservice unterliegt der Einkommenssteuer und bei Gewinneinnahmen des Folgejahres über 50000 Euro der Umsatzsteuerpflicht. Das könnte sehr schnell erreicht werden, wenn der Reinigungsservice mehrere Angestellte beschäftigt und somit seinen Jahresumsatz vergrößert. Berufliche Voraussetzungen sind hierbei nicht erforderlich. Es kann jeder bei gesundheitlicher Tauglichkeit ein solches Geschäft betreiben. Wer allerdings Schäden am Bewegungsapparat hat, ist für eine solche Tätigkeit je nach Grad und Schwere der Behinderung eher nicht geeignet.

16. Büroservice
Liegt eine kaufmännische Ausbildung zu Grunde, kann ein Interessent sich mit einem Büro-Service selbstständig machen. Der Service erledigt dann im Auftrag Dritter die klassischen Büroaufgaben, Büroorganisation, Terminabwicklung, Sachbearbeitung oder Korrespondenz zunächst anfangs von einem Home-Office aus. Gelegentlich müssen sie in der Lage sein, nach Fonodiktat oder auch in englischer Sprache zu korrespondieren. Als Sachbearbeiter erstellen sie Statistiken, Protokolle und Präsentationsunterlagen Sie werden beauftragt, Besprechungen, Meetings oder Geschäftsreisen zu organisieren. Als berufliche Voraussetzung sollten Sie möglichst einen Abschluss als Bürokraft, kaufmännische Fachkraft oder als Fachkraft für Büroorganisation und Textverarbeitung mitbringen. Gute PC-Kenntnisse mit den gängigen Grundlagen und MS-Office sollten selbstverständlich sein. Um auf die Ressourcen ihrer Auftraggeber zugreifen zu können, muss eine VPN-Verbindung oder ein Clouding bestehen, worauf Sie vom Auftraggeber berechtigten Zugriff erhalten. Auch eine Vereinbarung, dass an bestimmten Wochentagen ein Arbeitsplatz direkt in der Auftragsfirma für Sie zur Verfügung steht, wäre denkbar. Dann sollte natürlich darauf geachtet werden, dass die Entfernung nicht zu groß ist. Da verschiedene Aufträge mit Auftraggebern bestehen, für die eine Serviceleistung erbracht wird, muss je nach notwendiger Stundenzahl pro Auftrag eine genaue Wochenplanung erfolgen. Vertraglich sollten sämtliche Konditionen ausgehandelt sein. Ein Büro-Service ist ein gewerbetreibender Kleinunternehmer, der zunächst als Kleingewerbetreibender seine Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt angeben kann. Bis zu einem Gewinn von 17500 Euro im ersten Jahr und 50000 Euro im darauf folgenden Jahr bleibt der Gewinn von der Umsatzsteuer befreit. Es genügt auch bis zu einem Gewinn von 50000 Euro als Abrechnung nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nachzuweisen.

17. Buchhaltungsservice
Die besten Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit sind eine berufliche Grundlage als Buchhalterin, Finanzbuchhalterin oder besser noch als Bilanzbuchhalterin. Der Buchhaltungsservice übernimmt Aufgaben der Betriebs- und Geschäftsbuchhaltung sowie des Finanz- und Rechnungswesens. Da Aufgaben im Ganzen oder im Einzelnen übernommen werden können, werden hier die verschiedenen Bereiche zwecks genauer Nachfrage für die vertragliche Vereinbarung aufgelistet.
Das umfasst in der Buchhaltung:
• in der Buchhaltung und im Rechnungswesen steuernde und kontrollierende Aufgaben bei periodischen Inventuren, Soll-Ist-Vergleichen, monatlichen Abschlussbuchungen oder den Jahresabschluss ausführen
• für die Geschäftsleitung Entscheidungshilfen bereitstellen wie Zahlen, Berichte, Analysen
• die Buchhaltung organisieren durch
– Belege vorkontieren, Belege auf Richtigkeit prüfen
– Kosten der Betriebsbuchhaltung buchen
– bei Nachkalkulation Kosten ermitteln
• Finanzmittel für die Liquidität überwachen
– Finanzwesen organisieren
– Zahlungsverkehr abwickeln
– Finanzplanungen anfertigen
– Überwachen der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung
– Kasse führen
– Mahn- und Inkassowesen bearbeiten
• Steuererklärungen erstellen
Das umfasst in der Finanzbuchhaltung:
• die Buchführung durchführen
– Bestands-, Erfolgs- und Privatkonten verwalten sowie Belege und Buchungen durchführen
– Inventar, Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung überprüfen
– Forderung, Verbindlichkeiten und Löhne verbuchen
• Steuererklärungen erstellen, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen buchen
• Gewerbesteuerschuld, Gewerbezahlungshöhe ermitteln, Bemessungsgrundlagen feststellen
• Finanzierungsarten bewerten, Leasing- und Amortisationsraten berechnen, im Finanzmanagement mitarbeiten
• Kosten im Bereich Kosten- und Leistungsrechnung erfassen und zuordnen
• bei der Erstellung von Monatsabschlüssen, Jahresabschlüssen und Geschäftsberichten mitarbeiten
Der Buchhaltungsservice gilt als Gewerbe und ist als solches anzumelden. Als Kleinunternehmer gilt zunächst die Steuerfreiheit für Umsatzsteuer bis zu einem Jahresgewinn von 50000 Euro. Der Service ist einkommenssteuerpflichtig und tätigt seine Nachweise über eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

18. Reiseleiter
Reiseleiter können sich freiberuflich selbstständig machen oder ein eigenes Reisebüro gründen. Empfehlenswert ist eine Weiterbildung im Bereich Tourismus, dem nach Möglichkeit eine kaufmännische Grundausbildung vorausgeht. Alternativ kann auch eine selbstständige Tätigkeit als Fremdenführer oder Reisehelfer für Menschen mit Behinderung gewählt oder zusätzlich in das eigene Portfolio aufgenommen werden. Wichtige Voraussetzung ist auch, dass man gern mit Menschen umgeht und redegewandt sowie kommunikationsstark ist. Man muss hervorragend mit auftretenden Schwierigkeiten und Stresssituationen zurechtkommen. Grundsätzliche Kernkompetenzen umfassen die Gästebetreuung, Gruppenreisen, Kundenberatung, -betreuung, Reiseleitung, Inlands- und Regionaltourismus, Reiseveranstaltung sowie das Reservieren und Buchen von Reisen. Weitere Kompetenzen wie Tourismusanimation, Führungen veranstalten, Freizeitgestaltung, Kulturgeschichte, Geschichte, Reklamationsbearbeitung, wissenschaftliche Reisebetreuung und Kunstgeschichte sind wünschenswert. Ein Städteführer zum Beispiel muss sich mit der Stadt an sich, den Bauten, den Kulturdenkmälern und der Geschichte seines Mediums sehr gut auskennen. Eine nicht zu unterschätzende Kompetenz ist das Beherrschen von Sprachen. Es empfiehlt sich, sich hauptsächlich mit der englischen Sprache anzufreunden, da diese Welthandelssprache fast überall verstanden wird. Zusätzliches Beherrschen von Sprachen wie Italienisch, Französisch oder Spanisch gehören ebenfalls zu den relevanten Fertigkeiten eines Reiseleiters. Ratsam ist es allerdings, dass man keinen deutschen Dialekt spricht, was teilweise nicht einmal von deutschen Reisenden verstanden wird. Der Reiseleiter betreut die Reisenden während der Fahrt, erledigt organisatorisch-formelle Aufgaben wie einsammeln und verteilen von Reisepässen, das Besorgen von Flugtickets oder die Zimmerzuweisungen in Hotels. Er erteilt Auskünfte über den Reiseablauf, die Reiseroute, klimatische Besonderheiten oder Sehenswürdigkeiten. Seine Aufgabe ist es auch, Bootsfahrten, Ausflüge oder Besichtigungen zu organisieren, die extra gebucht werden müssen. Die Unterkünfte sind zu überprüfen, ob sie den notwendigen Standards entsprechen. Beschwerden und Reklamationen nimmt der Reiseleiter entgegen und gibt sie an das Unternehmen, für welches er bei dieser Reise eingesetzt ist, weiter. Das heißt also, er kann sich freischaffend als Begleiter bei vielen Unternehmen gleichzeitig vormerken lassen.
Ohne einer Reisefirma direkt anzugehören, arbeitet der Reisebegleiter auf eigene Kosten und ist in jeder Hinsicht für sich selbst verantwortlich. Er gilt zunächst als Kleinunternehmer und kann sein Privatgeschäft zu einem Reisezentrum mit eigenen Angestellten ausbauen.

19. Privater Dolmetscher, Übersetzer
Ein Dolmetscher oder Übersetzer kann sich durch Übernahme oder Neugründung eines Übersetzungs- oder Dolmetscherbüros selbstständig machen. Dazu kann er anfangs über sein eigenes Home – Office tätig werden und seine Aufträge über Internet oder über Werbung bei Zeitungen organisieren. Der Unterschied zwischen Dolmetscher und Übersetzer ist eigentlich nur die praktische Tätigkeit. Ein Dolmetscher lässt sich auch für spontane mündliche Direktübersetzungen von Mensch zu Mensch auf Veranstaltungen einsetzen, während ein Übersetzer nur Schriftsätze in eine andere Sprache zu Papier bringt. Simultandolmetscher übersetzen sofort auf Kongressen oder Veranstaltungen das gesprochene Wort in eine andere Sprache, wobei die Konferenzteilnehmer die Redebeiträge über Kopfhörer übersetzt zu hören bekommen. Es gibt also viele Gelegenheiten, wo sich auch der freischaffende Dolmetscher für das Dolmetschen einer Veranstaltung bewerben kann. Dazu gehören:
• internationale Konferenzen, Kongresse, Verhandlungen im Geschäftsverkehr
• in der Rechtspflege und Verwaltung
• für Privatpersonen und Prominente
• als Simultandolmetscher
• als Konsekutivdolmetscher
• als Verhandlungsdolmetscher
• als Flüsterdolmetscher nur für einzelne Personen
• als Relais-Dolmetscher (über eine Zwischensprache)
Die Aufgaben eines Übersetzers sind:
• Fachtexte übersetzen: naturwissenschaftliche, medizinische, technische, juristische und auch wirtschaftliche Texte wie Betriebsanleitungen, medizinische Gutachten, Verträge, Urteil, Kataloge und Fachliteratur
• übersetzen von fremdsprachigen Rundfunk- und Fernsehsendungen
• geschäftlichen Schriftverkehr übersetzen
• Fremdsprachtexte auswerten, bearbeiten, überprüfen, zusammenfassen
• Fremdsprachtexte nach Vorgabe selbst verfassen
• Wörterbücher und Technologiedateien erstellen und bearbeiten

Diese Berufe des Dolmetschers oder Übersetzers gehören zu den freien Kulturberufen. Es ist also kein Gewerbeschein erforderlich. Der Dolmetscher kann zunächst auf der Basis der Kleinunternehmerregelung tätig werden, ist aber einkommenssteuerpflichtig.

20. Babysitter, Kinderbetreuung, Tagesmutter
Kinderbetreuung wird größtenteils noch in den Privathaushalten durchgeführt. Anders verhält es sich bei den Tagesmüttern, die wie in einem Kindergarten eine Kindergruppe tagsüber betreut. Natürlich dürfen sich in diesen Gruppen nur gesunde Kinder aufhalten. Ein vorgeschriebener Bildungsgang ist nicht erforderlich. Allerdings ist eine pädagogische Ausbildung vorteilhaft. Bei dieser Tätigkeit wird individuell auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen, die Tagesmutter spielt mit den Kindern, geht mit ihnen spazieren und sie essen mit den Kindern gemeinsam. Eine Babysitterin betreut größtenteils die Kleinstkinder in der elterlichen Wohnung auf Stundenbasis. Kinderbetreuer verschiedener Altersgruppen helfen bei den Schulaufgaben, bringen die Kinder zur Schule, in den Kindergarten oder zu entsprechenden Freizeitaktivitäten. Mitunter sind sie auch mit Koordinierung des Elternhaushaltes, der Vereinbarung von Terminen oder der Beratung der Eltern betraut. An erforderlichen Kernkompetenzen sollten Kinderbetreuer mitbringen:
• Freizeit-, Ferienbetreuung
• Freizeitgestaltung
• Kleinkinderbetreuung, Kinderpflege
• eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII

Zitat:
§ 43
Erlaubnis zur Kindertagespflege
(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die
1. sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und
2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. § 72aAbsatz 1 und 5 gilt entsprechend.
(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt; in der Pflegestelle dürfen nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Tagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.
(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.
Zitatende: dejure.org/gesetze/SGB_VIII

Weitere wünschenswerte Kompetenzen für eine Kinderbetreuung wären:
• Kenntnisse in Hauswirtschaft
• Kinderbetreuung
• Säuglingspflege
• Speisen zubereiten
• Spielpädagogik

21. Privatdetektiv
Als Privatdetektiv kann sich selbstständig niederlassen, der berufliche Voraussetzung als Detektiv, Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Personenschützer, Versicherungsdetektiv, Warenhausdetektiv oder Wirtschaftsdetektiv vorweisen kann. Hier zeigt sich auch schon die Verschiedenartigkeit der Einsatzgebiete. Detektive beschaffen für ihre Auftraggeber geschäftliche oder private Informationen. Ob ein Privatdetektiv als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sein darf, legt das Finanzamt fest. Auf jeden Fall gilt hier anfangs die Kleinunternehmerregelung, die den Privatdetektiv bis zu einem Jahresgewinn von 50000 Euro von der Umsatzsteuer befreit. Dennoch unterliegt er der jährlichen Einkommenssteuer.
Privatdetektive sammeln Beweise für Zivil- und Strafprozesse, observieren und befragen hierzu Personen und recherchieren Sachverhalte. Sie müssen viel Zeit mit Schreibarbeiten, Internetrecherche und Telefonaten verbringen. Die entsprechenden Auftraggeber müssen vorher ihr berechtigtes Interesse formulieren und offen legen, bevor der Detektiv mit dem Auftraggeber über vertragliche Konditionen verhandelt. Bei Firmenkunden geht es vorwiegend um Verdacht auf Produktpiraterie, Werkspionage, Sabotage oder Patentverletzungen. Weitere Delikte sind Versicherungsbetrug, Kreditbetrug, Abwehr von Computerkriminalität oder Kunst- und Antiquitätendiebstähle. Privatdetektive suchen vermisste Angehörige, ermitteln Erben in Erbschaftsangelegenheiten oder suchen nach Beweisen für eheliche Untreue. Die gesetzlichen Grundlagen finden sie hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung. Um den Aufgabenkreis für sich oder die Detektei festzulegen, werden Tätigkeiten und Aufgaben nachfolgend aufgelistet.
• im Auftrag von Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen in den Bereichen Wirtschaftskriminalität, Kapital- und Anlagebetrug, Konkurrenzspionage, Computerkriminalität oder Mitarbeiterdelikte ermitteln
• Prüfung des berechtigten Interesses des Auftraggebers vor Auftragsannahme
• festlegen von Vertragskonditionen
• Ermittlungsplan aufstellen
• Ermittlung durchführen
– Datenrecherche per PC und Telefon
– ermitteln der Personendaten
– Be- oder entlastende Beweise beschaffen wie Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Zeugenbefragungen oder schriftliche Dokumente
– Beweismittel sichern
– Objekte oder Personen observieren
– einholen von Personen- und Handelsauskünfte
– Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen
• Schrift- und Bildmaterial sichten, auswerten, Ermittlungsberichte verfassen
• erteilen von Auskünften über persönliche und private Verhältnisse
• erstellen von Sicherheitskonzepten
• Rechnung für erbrachten Leistungen für den Auftraggeber anfertigen

22. Haushalthilfe
Eine berufliche Voraussetzung ist bei Haushalthilfe nicht notwendig. Aber es kommen viele Berufe gleichzeitig in Betracht. Dazu gehört Reinigungskraft, Köchin, Fensterputzer, leichte pflegerische Tätigkeiten, Einkäufe tätigen, Bügelservice, Wäschepflege und Näharbeiten. Also rund um den Haushalt ist alles inbegriffen. Treffend als Voraussetzung für eine Tätigkeit wäre der Beruf der Hauswirtschafterin. Aber jeder andere, der schon lange einen eigenen Haushalt führt, kennt sich mit diesen Tätigkeiten aus. Es ist also auch nicht notwendig, nur alles auf einmal anzubieten. Bei dem einen Auftraggeber geht man das Mittagessen zubereiten, beim andern säubert man die Wohnung und ein Dritter benötigt Einkaufsunterstützung. Erforderlich ist eine gute Zeitplanung, damit man alles möglichst ortspezifisch gut abarbeiten kann, ohne viel Umwege fahren zu müssen. Ein Kfz ist in ländlichen Gebieten natürlich Voraussetzung. Durch Kontakte im Freundes- oder Bekanntenkreis kann sich schon der erste Auftrag ergeben. Durch Schalten von Anzeigen in der lokalen Presse werden weitere Aufträge folgen. Mitunter hilft eine Dauerschaltung über einen gewissen Zeitraum, um zunächst Aufträge zu sammeln. In den Anzeigen beschreibt man kurz und knapp die Verschiedenartigkeit des Aufgabenangebotes mit Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Nach der ersten Testphase sollte man bei der Gemeinde ein Gewerbe anmelden. Das ermöglicht mitunter weitere Annoncenmöglichkeiten in Amtsblättern, die jeder Haushalt unentgeltlich erhält. Mit der Kleinunternehmerregelung entfällt bei geringem Jahresgewinn bis 17500 Euro und bis 50000 Euro im Nachfolgejahr die Entrichtung einer Umsatzsteuer. Die Haushalthilfe unterliegt aber der Einkommenssteuerpflicht.

23. Immobilienmakler
Immobilienmakler vermitteln auf den Wohnungs- und Immobilenmarkt zwischen Kaufinteressenten und privaten oder geschäftlichen Anbietern. Als Voraussetzung ist normalerweise eine Aus- oder Weiterbildung im Immobilienbereich notwendig.
Der Immobilienmakler sollte gewisse Kernkompetenzen grundsätzlich vorweisen:
• Kenntnisse in der Baufinanzierung
• Immobilienbetriebswirtschaft
• Immobilienbewertung
• Immobilienkauf, Immobilienverkauf
• Immobilienvermietung
• Immobilienverwaltung
• Kalkulation
• Kundenbetreuung und Kundenberatung
• Kenntnisse im Vermitteln
Weitere Kompetenzen wären wünschenswert und bedeutsam:
• Kenntnisse in Akquisition
• Außendiensterfahrung
• Bau- und Architektenrecht
• Kenntnisse in Buchführung
• Kenntnisse in Grundbuchrecht, Liegenschaftsrecht
• Praxis des Immobilienleasings
• Kenntnisse in Maklerrecht
• Mietrecht
• Marketing
• Preisgestaltung
• Präsentation
• Standortanalyse
• Vertragsrecht
• Wohnungswirtschaft
• Wohnungseigentumsrecht
Für den Immobilienmakler ist es wichtig, sich mit den verschiedensten Immobilientypen auszukennen. Mit einer entsprechenden Werbekampagne stellt man sich der Öffentlichkeit als neuer Makler vor. Ob der Makler selbst alte Räume oder Häuser aufkauft, sie mittels Renovierung in einen Bestzustand versetzt und danach weiterverkauft oder vermietet, ist ausschließlich seine eigene Entscheidung. Seine Aufgaben und Tätigkeiten gliedern sich im Einzelnen in folgende Rubriken auf:
• vermitteln von Häusern, Grundstücken, Eigentumswohnungen und gewerbliche Objekte
– Angebote von Verkäufern einholen
– Durchführung von Objektbesichtigungen
– Erstellen von Exposes
– Untersuchung der Infrastruktur der Objekte
– Einholen von Angeboten des Verkäufers
– Verkaufsgespräche mit Interessenten führen
– Vorbereitung von Kaufverträgen
– Aushandlung von Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer
– Klärung rechtlicher oder bautechnischer Fragen mit den Behörden
• vermieten und verpachten von Wohnungen und gewerblichen Objekten
– gewerbliche und private Mieter gewinnen
– Besichtigungen durchführen
– vorbereiten und abschließen von Mietverträgen
– Abwicklung von Kündigungen
• verwalten von Miethäusern, Wohnungseigentum, Gewerbeobjekte und Geschäftshäuser
– Beratung von Mieter und Eigentümergemeinschaften
– Rechnungen prüfen
– Kostenumlage
– Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
– Miet- und Finanzbuchhaltung
– Jahresabrechnungen erstellen
• Abwicklung von Finanzierungen von Haus- und Grundstückskäufen
– Beratung von Kunden in Baufinanzierungen
– Finanzierungspläne aufstellen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen
– Abwicklung von Darlehensgeschäften
– erstellen von Sachverständigungsgutachten über Grundstücke und Mietwerte
– Kosten für Bau-, Modernisierungs- und Sanierungsobjekte prüfen
– Baubetreuungsaufgaben übernehmen
– Abrechnung von Bauvorhaben nach Bezugsfertigkeit

Immobilienmakler haben für ihre Tätigkeit ein Gewerbe anzumelden. Bei anfangs geringen Einkommen, das sich aus den Maklergebühren errechnet, besteht bis zu 50000 Euro Jahresgewinn keine Umsatzsteuerpflicht. Sie sind aber voll einkommenssteuerpflichtig.

24. Kunstmaler
Zu verstehen ist hier ein freier schöpferischer Maler, der eigene Bilder kreiert und verkauft. Je nach Interessen kann er sich als Landschaftsmaler oder Porträtmaler betätigen. Für Aquarell, Ölgemälde oder nur schwarz-weiß Federstrichzeichnungen wird viel Zeit notwendig werden. Fertigkeiten und Techniken, Materialkenntnisse und Kenntnisse über Farben, Bildkompositionen und Farbwirkung setzen eine lange Übung voraus. Kunstmaler werden auch oft zur Restauration von Kunstgemälden eingesetzt. Viele Kunstmaler illustrieren Texte, gestalten Buchumschläge oder entwerfen Bühnenbilder für das Theater.
Als Kunstmaler benötigt man normalerweise eine Aus- und Weiterbildung für diesen Bereich.
Alternativ wäre ein Einsatz als Comic-Zeichner, Schnellzeichner oder Trickfilmzeichner denkbar. Kunstmaler können sich also als Buchillustratoren oder freie Künstler mit einem Atelier selbstständig machen. Der Kunstmaler gehört als freischaffender Künstler zu den freien Berufen und brauch daher keine Gewerbeanmeldung. Um sich bekannt zu machen und eigene Bilder zu verkaufen, kann er seine Werke in Ausstellungen präsentieren. Als Kleinunternehmer gilt für ihn auch die Umsatzsteuerbefreiung bis zu einem Jahresgewinn von 17500 Euro und nachfolgend 50000 Euro. Er ist allerdings einkommenssteuerpflichtig.
Als vollberuflicher Kunstmaler sollte er sich über die Künstlersozialkasse versichern. Um sich sein Aufgabengebiet etwas einzugrenzen, werden hier Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen aufgeführt.
Freie Kunst:
• Skizzen und Entwürfe zu verschiedenen Ideen und Themen vorzeichnen
• mittels Kohle oder Ölfarbe die Untergründe gestalten und bemalen
• Serien herstellen, um mittels Siebdruck die Werke weiterzuentwickeln
• mithilfe der digitalen Malerei Werke erstellen
Gemälderestaurierung:
• Werke fotografieren, Zustand des Werkes untersuchen, Schäden festhalten, mittels technologischer und naturwissenschaftlicher Methoden das Alter und die Echtheit der Gemälde feststellen
• erstellen eines Restaurierungskonzeptes
• die Werke reinigen sowie Firnis und Übermalungen beseitigen
• Schäden am Grundmaterial beseitigen, notfalls Grund- und Malschichten auf ein anderes Trägermaterial übertragen
• sichern und konservieren von Grundierung und Farbhauptschicht, Oberfläche behandeln, Fehlstellen retuschieren
• erstellen einer genauen Abschlussdokumentation
Grafikdesign:
• per Hand entwerfen und zeichnen von Bildern für die optische Darstellung von DTP-Produkten
• mittels geeigneter Grafikprogrammen Informationen in Grafiken und Bildern in digitale Daten umsetzen
• die Reinzeichnung nach Konzeptentwicklung und Umsetzung für den Druck durchführen
Buchillustration:
• nach Vorgaben, eigenen Ideen oder Vorlagen Buchumschläge und Buchillustrationen entwerfen und gestalten
• Ideen in Arbeitsskizzen festhalten und weiterentwickeln
• weiterentwickeln der Arbeitsskizzen bis zum zufrieden stellenden Endstand
• die Entwürfe mit verschiedensten Mitteln auch Grafikprogrammen entwickeln
• anfertigen von Rapportzeichnungen
Bühnenmalerei:
• Bühnenbilder für Theater entwerfen und gestalten
Es obliegt der Entscheidung des Kunstmalers, welche dieser Rubriken er für sich als erfolgreich ansieht und in welchem Teilgebiet er durchstarten will.

25. Fotograf
Ob als Fotograf oder Designer, Foto- und medientechnischer Assistent, Industriefotograf, Pressefotograf oder Werbefotograf der Interessierte sich selbstständig machen will, hängt sicher von seinen Neigungen und Fähigkeiten ab. Zunächst muss er natürlich das technische Rüstzeug auf dem neuesten Stand für sich verbuchen können. Dafür sollte man eine digitale Spiegelreflexkamera besitzen, um gestochen scharfe Bilder bester Qualität zu machen. Es ist sinnvoll, wenn der Fotograf bereits auf einen großen Erfahrungsschatz mit Fotografien aller Art zurückgreifen kann. Der Fotograf kann sich auf Porträtfotografie, Produktfotografie, Wissenschaftsfotografie, Industrie- und Architekturfotografie oder Landschaftsfotografie festlegen. Er kann ein eigenes Fotostudio, Fotolabor oder eine Bildagentur gründen. Durch die digitale Fotografie wird das alte Fotolabor ersetzt. Der Fotograf muss folgende Kompetenzen aufweisen, um als Fotograf selbstständig und erfolgreich arbeiten zu können.
Kernkompetenzen sind:
• Fotobildtechnik
• Fotografie
Weitere empfehlenswerte Kompetenzen sind:
• Bildarchivierung
• Digitalfotografie
• digitale Bildbearbeitung
• Fotolabortechnik (Farbe, schwarz-weiß)
• Foto-Design
• Fotometrie
• Lichttechnik, Beleuchtung
• Kundenbetreuung und Beratung
• Reprotechnik, Reprografie
• Retuschieren
Ein Fotograf wird ein Gewerbetreibender sein, das heißt, er muss ein Gewerbe anmelden. Zunächst wird er auf der Basis der Kleinunternehmerregelung seinen Umsatz versteuern. Er ist einkommenssteuerpflichtig.

26. Texter, Werbetexter
Viele versuchen sich mit Texten, selbstständig zu machen. Dazu findet man im Internet Texterbörsen, wo der Interessent nach erfolgter Anmeldung und Einstufung als Autor tätig werden kann. Es finden sich für den Schnellstart eine große Anzahl interessanter Aufträge. Um aber damit Geld verdienen zu können, muss man möglichst in einer höheren Kategorie eingestuft sein. Man kann selbst eigene interessante Texte entwerfen und an diesen Börsen verkaufen. Ein freischaffender Texter gehört zu den Freiberuflern wie Schriftsteller. Es ist also keine Gewerbeanmeldung notwendig. Da das Texten über derartige Börsen auch nicht viel Geld einbringt, wird der Texter zunächst auf der Basis der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer umsetzen. Er ist aber einkommenssteuerpflichtig.
Bessere Verdienstmöglichkeiten haben Werbetexter. Werbetexter können mit einer eigenen Textagentur oder freiberuflich sich selbstständig werden. Ein Werbetexter legt in Zusammenarbeit mit den Auftraggebern zunächst die Werbeziele und Werbestrukturen fest. Werbetexte können einzelne Sätze, Slogans, bis zu Gebrauchsanweisungen oder kompletten Produktbeschreibungen beinhalten. Das Ziel ist es bei den Werbetexten, durch Schlagwörter oder unverkennbare Produktbeschreibungen einen hohen Wiedererkennungswert von Marken zu erreichen. Die Aufgaben können in folgende Teilgebiete strukturiert werden:
• Marketingkonzepte, Werbekonzepte, Werbestrategien analysieren
• Optimierungsmöglichkeiten herausfinden wie Corporate-Wording-Konzepte, Störelemente vermeiden oder das Nutzen von Responseelementen und Keywords
• Promotionsstrategien, Verkaufskonzepte entwickeln und texten
• Kommunikationsaufgaben umsetzen
• Kommunikationstechnisches Hintergrundwissen herauskristallisieren wie Markenpositionierung, Käuferverhalten, Wahrnehmungspsychologie, Grafik und Typografie
• mit Software arbeiten wie Textverarbeitung, Grafik, Webdesign, Redaktionssysteme, Suchmaschinenprogramme, Social Network, Präsentationen, Internet-Tools
• Texte gemäß Zielen und Werbeträgern formulieren
– Werbebriefe, Flyer mit Responseelementen
– Mailing-Konzepte und Direktmarketing entwickeln
– Werbetexte verfassen
– SEO-Texte schreiben
– Webseitenanalysen und Webseitenoptimierung durchführen
Für Werbetexte muss der Selbstständige eine Gabe haben, treffende Formulierungen erstellen zu können. Es darf ihm nicht schwer fallen, sehr aussagekräftige Texte zaubern zu können, sonst hat er als Werbetexter nicht genügend Erfolg.

27. Trader
Viele versuchen, an der Börse zu traden und denken, hier das schnelle Geld machen zu können. Aber weit gefehlt, es gehört sehr viel Expertenwissen, Geduld und Übung zum Traden. Deshalb ist es ratsam, sich zunächst einen ersten Einblick über ein Demokonto zu verschaffen. Dort eignet man sich die Handhabung der Ordermöglichkeiten an, analysiert Indikatoren und Expertenprogramme auf eigene Verwendbarkeit und trainiert die notwendigen Fertigkeiten. Wichtig hierbei ist, die Beherrschung der eigenen Psyche. Es gibt im Internet kostenlose Tradingkurse, wo man sich das erste notwendige Rüstzeug vermitteln lassen kann. Man schaut zunächst mal zu, wie andere erfolgreiche Trader ihr Handwerk meistern, bevor man dann gleich unter professioneller Anleitung mit traden möchte. Erfolgreiche Trader führen ein Orderbuch, wo jeder einzelne Schritt festgehalten wird. Warum wurde der Trade eingegangen, welcher Erfolg oder Misserfolg wurde erzielt und welche Schlussfolgerung ist daraus zu ziehen, das sollte im Handelsbuch festgehalten werden. Sich mit den technischen Analysen zu beschäftigen, ist eine wichtige Tradinggrundlage. Ein ständig guter Überblick über Geschehnisse und Wirtschaftsdaten, die die Märkte beeinflussen können, ist ebenfalls unabdingbar. Erst nach erfolgreicher Einarbeitung in ein Demokonto sollte ein Konto errichtet werden, wo dann mit dem eigenen Geld getradet wird. Die unterschiedlichen Broker sollten auf die eigenen Bedingungen und Möglichkeiten untersucht werden. Der Trader muss für sich festlegen, was er traden möchte. Anfangs muss der Trader darauf achten, möglichst nur mit kleinen Positionen zu handeln, Stopp Loss zu setzen, damit ein eventueller Verlu

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