Beantwortung der polizeilichen Ermittlungsanfrage eines betrügerischen Schuldners

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieser Mail als Anlage beigefügt ist ein polizeiliches Auskunftsersuchen bezüglich

eines hier vorliegenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hanau wegen

Betrug gemäß § 263 StGB.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

A P E L, HPB


Sehr geehrter Herr APEL,

wir gehen davon aus, dass der O….. Y………. die Strafanzeige in betrügerischer Absicht erstattet hat um sich seiner Zahlungsverpflichtung zu entziehen. Wir erleben es hier täglich, dass die Polizei vor den Karren von zahlungsunwilligen Schuldnern gespannt wird. Es gibt Schuldner, die glauben, dass Sie Forderungen nicht mehr bezahlen müssen, wenn Sie eine Anzeigenerstattung vorlegen (so wie hier geschehen).

Die Bestellung erfolgte auf der Seite www.sofort.cards zu den dortigen Konditionen (Nachnahme 98,90 EUR). Die Nachnahme wurde nicht bezahlt, daher Mahnung und nun Inkasso.

Anbei das Datenblatt zu der Bestellung nebst Zeitstempel und IP-Adresse.

Die Mastercard wurde mangels Zahlung bisher glücklicherweise nicht ausgehändigt.
Nach Zahlung wird die Mastercard ausgestellt von unserem Mandanten.

Hier hat es auch zwei Anrufe des angeblichen Vaters gegeben:

2017-07-23 13:07:40 (SB:17)
Eingang Bescheinigung über Erstattung einer Strafanzeige Polizei

2017-06-23 09:05:08 (SB:21)
Schuldner geht schon wieder zum Anwalt/er wird jetzt Strafanzeige gegen uns stellen da sein Sohn Schüler ist und wir angeblich mit drinne stecken

2017-05-23 16:05:41 (SB:12)
Sch will zur Polizei und Strafanzeige stellen weil er die Nachnahme nicht angenommen hat meint er, dass das Betrug ist

Wir möchten gegen den Anzeigenerstatter wegen Vortäuschung einer Straftat, Betrug und Falscher Verdächtigung sowie aller in Betracht kommenden Tatbestände Strafanzeige erstatten. Bitte teilen Sie uns das Aktenzeichen mit, unter dem die Anzeige bearbeitet wird.

Es wird angeregt, die internetfähigen Geräte des Anzeigenerstatters sowie den Email-Account “xxxxxxx” forensisch zu untersuchen, ob damit am angegebenen Zeitpunkt die angegebene Internetseite aufgerufen wurde und dort bestellt wurde. Auch wird angeregt, die IP-Adresse auf Zugehörigkeit zum Haushalt des Anzeigenerstatters zu untersuchen.

Mit freundlichen Grüssen

Reinhard Schneider

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Aufsichtsbehörde ist die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf

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