Schufa Eintrag und jetzt ???

Wer einen negativen Schufa-Eintrag bekommt ist sich oft nicht darüber im klaren was da denn nun passiert. Das wird aber dann aber in einem sehr schnellen Tempo bewusst. Banken kündigen Dispo Kredite eine neue Kreditvergabe wird unmöglich. Auch die Wohnungssuche wird heut zu Tage ein beinahe unmögliches Unterfangen.
Das Stigma los zu werden kann Jahre dauern.
Aber wie kommt es eigentlich dazu….
Die erste Rechnung wird gar nicht erst geöffnet. Die erste, noch freundliche, Zahlungserinnerung versinkt unter dem Stapel der “Zu erledigen”-Post. Im dritten Schrieb ein paar Wochen später schlägt der Gläubiger schon einen deutlich raueren Ton an. Wenn man nicht binnen zehn Tagen zahle, drohten weitere Kosten und außerdem eine Meldung bei der Schufa. Der Schuldner der jetzt hellhörig wird geht in der Regel zuerst mal in Kampfstellung und versucht die Forderung abzuwehren in dem er z.B. einfach erklärt das er Widerrufen hat  schließlich kann ja so ein Inkasso Büro nicht allzu viel Prüfen denkt er und “die müssen mir erst mal das gegenteil beweisen” da er nicht weiß wie so ein Inkasso Büro arbeitet und welche mittel diesem zur Verfügung stehen. Viele Inkasso Büros arbeiteten mit verschiedenen Rechtsanwälten und Detekteien zusammen, um für ihre Mandanten die ja in der regel anders wie der Schuldner denkt den Wirtschaftlichen Schaden trägen zu erfassen mit wem sie es zutun haben. Den meisten Schuldnern wird nach Kontakt mit diesen schnell klar das sie zahlen müssen. Schnell überweist er den ausstehenden Betrag. Leider passiert dies so spät im Prozess das die Meldung an die Schufa schon getätigt wurde.  Oft fragt sich der Schuldner was ist nun mit dem Schufa-Eintrag? Gibt es den tatsächlich? Und wenn ja, muss er jetzt nicht gelöscht werden?

Für Schufa-Meldungen gibt es feste Regeln. Einen negativen Eintrag gibt es in der Regel dann, wenn alle diese vier Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Forderung ist noch offen und man hat ihr nicht widersprochen
  • Der Widerspruch ist wiederlegt worden.
  • In einer der Mahnungen wurde der negative Schufaeintrag angekündigt

Auch ohne dieses Vorspiel kommt der Gläubiger aus, wenn der Schuldner die Forderung anerkannt hat. Etwa, wenn er zugesagt hat, bald zu zahlen, oder wenn man sich auf Ratenzahlung geeinigt hat. Überweist er dennoch kein Geld, kann der Schufa-Eintrag erfolgen. Das Gleiche gilt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, dass der Vertrag laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen Zahlungsrückstands fristlos gekündigt werden kann. Das kann zum Beispiel sein, wenn die offenen Forderungen eine bestimmte Summe überschreiten.

Die letzte Variante ist, dass die Forderung gerichtlich festgestellt wurde. Kommt es zum Gerichtsprozess oder gibt es einen Mahnbescheid, folgt in aller Regel auch ein negativer Schufa-Eintrag.
Die Löschung wird drei Jahre dauern.

Normalerweise bleiben diese Negativ-Einträge drei Jahre lang gespeichert, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde. Hat man also im August  2016 überweisen, ist man den Eintrag erst zum 1. Januar 2020 wieder los. Bis dahin ist der Eintrag aber mit einem Erledigungsvermerk markiert – vorausgesetzt, der Gläubiger hat die Schufa über den Ausgleich informiert.
Es bleibt daher immer ein übler nach Geschmack in dieser sowieso für die meisten unschönen Situation.
Sie sollten in allen fällen immer den direkten Kontakt zu dem Gläubiger oder dessen Vertreter suchen und wenn die Zahlung zeitnah tätigen um sich das Leben nicht noch schwerer zu machen als es sowieso schon ist!

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