Verbraucherzentrale und angebliche Rechtsexpertin blitzt vor OLG ab

Verbraucherzentrale blitzt mit  Beschwerde vor Oberlandesgericht ab. Es gibt keinen Grund zur Beschwerde über Euro Collect, Euro Collect arbeitet völlig gesetzeskonform und seriös

Es ist traurig, wenn man sieht, für welche Menschen die Verbraucherzentralen ein Auffangbecken bilden. Viele in der Wirtschaft gescheiterte “Hobby-Juristen” werden auf Kosten der Steuerzahler von den “Verbraucherzentralen” durchgefüttert.

Besonders negativ fällt dabei die “XXXXX XXXXXX” auf, welche sich gerne – mutmaßlich ohne juristischen Abschluss – als “Rechtsexpertin” darstellt. Vielleicht hätte sie als “Rechtsexpertin” die Angaben der Verbraucher einmal prüfen sollen, dann wäre Ihr aufgefallen, daß sie sich wiederholt zum Handlanger von Betrügern, Lügnern und Querolanten macht.

Im vorliegenden Fall hat der Verbraucher “Ahmad A.” sich beschwert bei der Verbraucherzentrale. Der Herr Ahmad A. wird per Haftbefehl in Vollstreckungssachen gesucht, versteht kein Deutsch und hat kein Geld. Das hält ihn aber nicht davon ab, bei unseren Mandanten – und wohl noch bei vielen anderen Unternehmen – Leistungen in Anspruch zu nehmen. Im vorliegenden Fall hat der feine Herr A. eine goldene Mastercard bestellt. Daran mochte er – als er die Rechnung nicht bezahlen konnte oder wollte – sich aber nicht mehr erinnern und ging zur Verbraucherzentrale. Unter den Flüchtlingen hat es sich schon rumgesprochen, dass man dort kostenlos beraten wird und dass einem dort alles geglaubt wird.

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Rechts: “Rechtsexpertin” XXXXX XXXXXX. Man muss nicht gut aussehen, um bei der Verbraucherzentrale als Handlanger für Lügner und Betrüger tätig zu sein. Juristisches Fachwissen benötigt man auch nicht, nur eine Portion Gutgläubigkeit

So behauptete er, nie eine Bestellung getätigt zu haben. Das spielte der Verbrecherzentrale natürlich in die Karten, denn diese gehen generell sehr gerne gegen jede Art von Internetunternehmen vor, insbesondere wenn sich darüber bereits viele öffentliche Verleumdungen finden.

Die “Rechtsexpertin” XXXXX XXXXXXXX war dann auch der irrigen Auffassung, das Inkassounternehmen müsse dem Schuldner den Vertragsabschluss nachweisen (wir sollten die aufgezeichnete Bestellung vorlegen!). Vielleicht sollte Frau XXXXX doch einmal den eigenen mit Steuergeldern finanzierten Bericht der Verbraucherzentralen bzgl. der Pflichten von Inkassodienstleistern studieren.

Denn in der Studie der Verbraucherzentralen wird zutreffend festgestellt, dass Inkassodienstleister  gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.  (vgl. auch § 11 a RDG  https://dejure.org/gesetze/RDG/11a.html).

Für RECHTSUNKUNDIGE Verbraucher ist dieser Bericht sogar auf deren eigenen Webseite veröffentlicht und im PDF zum Download hinterlegt.

Nachdem der Schuldner behauptete, nie bestellt zu haben, hat unser Mandant die Aufzeichnung des Bestellgesprächs an die zuständige Staatsanwaltschaft übersandt und gegen den “Verbraucher” Strafanzeige wegen Vortäuschung einer Straftat, Verleumdung, Betruges und Falscher Verdächtigung erstattet.

Fazit:

Man muss nicht schön sein um bei der Verbraucherzentrale als “Rechtsexperte” zu arbeiten. Aber ein wenig juristisches Fachwissen würde manchen Verbrauchern mehr helfen.

 

Schriftsatz der Verbraucherzentrale XXXXX XXXXXX und unsere Beantwortung als PDF für interessierte “Rechtsexperten”.

 

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