Beschwerde der “Marktwächter Finanzen” / Verbraucherzentrale Sachsen von OLG abgeschmettert

Deutsche Inkassounternehmen dürfen in Deutschland Forderungen für ausländische Firmen beitreiben und benötigen keine Registrierung im ausländischen Recht nach §11 Abs. 1 RDG Es macht nachdenklich, wenn die selbsternannten “Marktwächter Finanzen” glauben, man benötige als deutsches Inkassounternehmen eine spezielle Erlaubnis um Forderungen ausländischer Unternehmen beizutreiben: Aus unserer Sicht verstößt die Euro Collect GmbH gegen die Vorgaben

Verbraucherzentrale blitzt bei OLG ab – Beschwerde abgewiesen

Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf läßt Verbraucherzentrale abblitzen Die Anwältin der Verbraucherzentrale hatte sich wirklich alle Mühe gegeben, Ihre Beschwerde gegen die Euro Collect GmbH phantasievoll auszuschmücken. Man ließ sämtliche Verleumdungen, die sich in Internetforen und Blogs finden, in die Beschwerde einfliessen. Auch die Lügen des Verbrauchers Peter F. aus M. (M. steht nicht für Münchhausen)