Beschwerde der “Marktwächter Finanzen” / Verbraucherzentrale Sachsen von OLG abgeschmettert

Deutsche Inkassounternehmen dürfen in Deutschland Forderungen für ausländische Firmen beitreiben und benötigen keine Registrierung im ausländischen Recht nach §11 Abs. 1 RDG Es macht nachdenklich, wenn die selbsternannten “Marktwächter Finanzen” glauben, man benötige als deutsches Inkassounternehmen eine spezielle Erlaubnis um Forderungen ausländischer Unternehmen beizutreiben: Aus unserer Sicht verstößt die Euro Collect GmbH gegen die Vorgaben