Beschwerde der “Marktwächter Finanzen” / Verbraucherzentrale Sachsen von OLG abgeschmettert

Deutsche Inkassounternehmen dürfen in Deutschland Forderungen für ausländische Firmen beitreiben und benötigen keine Registrierung im ausländischen Recht nach §11 Abs. 1 RDG Es macht nachdenklich, wenn die selbsternannten “Marktwächter Finanzen” glauben, man benötige als deutsches Inkassounternehmen eine spezielle Erlaubnis um Forderungen ausländischer Unternehmen beizutreiben: Aus unserer Sicht verstößt die Euro Collect GmbH gegen die Vorgaben

Verbraucherzentrale und angebliche Rechtsexpertin blitzt vor OLG ab

Verbraucherzentrale blitzt mit  Beschwerde vor Oberlandesgericht ab. Es gibt keinen Grund zur Beschwerde über Euro Collect, Euro Collect arbeitet völlig gesetzeskonform und seriös Es ist traurig, wenn man sieht, für welche Menschen die Verbraucherzentralen ein Auffangbecken bilden. Viele in der Wirtschaft gescheiterte “Hobby-Juristen” werden auf Kosten der Steuerzahler von den “Verbraucherzentralen” durchgefüttert. Besonders negativ fällt

Verbraucherzentrale blitzt bei OLG ab – Beschwerde abgewiesen

Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf läßt Verbraucherzentrale abblitzen Die Anwältin der Verbraucherzentrale hatte sich wirklich alle Mühe gegeben, Ihre Beschwerde gegen die Euro Collect GmbH phantasievoll auszuschmücken. Man ließ sämtliche Verleumdungen, die sich in Internetforen und Blogs finden, in die Beschwerde einfliessen. Auch die Lügen des Verbrauchers Peter F. aus M. (M. steht nicht für Münchhausen)