Forderungsmanagement durch Inkassounternehmen

Inkasso als Abrechnungsdienstleister

Zahlreiche Unternehmen betreiben aus Kostengründen Outsourcing und lagern die Buchhaltung an einen externen Dienstleister aus. Wie der Präsident des Oberlandesgerichts Köln am 20. Juli 2015 -mitteilte, darf es sich bei dem externen Anbieter auch um ein Inkassounternehmen handeln. Lieferant und Inkassounternehmen müssen nur sicherstellen, dass der Schuldner nicht den Eindruck bekommt, dass das Inkassounternehmen eine überfällige Rechnung bei ihm eintreiben will.

Jede Firma darf nach dem Rechtdienstleistungsgesetz ein beim Gericht registriertes Inkassounternehmen damit beauftragen, als Abrechnungsdienst folgende Dienstleistungen ausführen:

  • Versand der Rechnungen an die Kunden des Unternehmens
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Abwicklung der Mahnwesens

 

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