Mahnbescheid – Vollstreckungsbescheid – Zwangsvollstreckung

Vollstreckung

 
Was Sie als Schuldner darüber wissen sollten
Unbezahlte Rechnungen bedeuten für viele Händler und Handwerker bisweilen den finanziellen Ruin. Wenn das betriebliche Mahnverfahren ausgeschöpft ist, hilft in diesen Fällen das Einschalten eines Inkassodienstleisters.
Ermächtigt ein Gläubiger ein Inkassounternehmen wie
Euro Collect, wird dieses alles dafür tun, seinem Klienten die Außenstände zu beschaffen.
Ein Anschreiben des Unternehmens unterstreicht nochmals den Anspruch des Gläubigers.
Reagiert der Schuldner nicht auf das Schreiben und verweigert weiterhin die Begleichung, werden als Konsequenz daraus gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide durch
Eurocollect bewirkt. Kommt der Schuldner weiterhin den Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann er mit einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher belegt werden. Der nächste Schritt ist die Pfändung von verwertbarem Eigentum.
Damit es nicht zu diesen drastischen Maßnahmen kommen muss, vermittelt Eurocollect als Kommunikationsträger zwischen Gläubiger und Schuldner. Er bietet den Schuldnern Ratenzahlung, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen an.
Zum Service des Unternehmens gehören Zahlungsdienstleistungen und Bonitätsprüfungen, die mehrsprachig in derzeit acht Länder angeboten werden.
Weiterhin besitzt die Firma Erfahrung im Bereich Betrugserkennung, dem Inkasso, der Adressrecherche, der Rechnungsstellung sowie der Vollstreckung.
Vollstreckung um jeden Preis?
Darauf sollten Sie als Schuldner achten
Inhalt
1. Gerichtlicher Mahnbescheid
2. Vollstreckungsbescheid
3. Zwangsvollstreckung
4. Pfändung
5. Vollstreckungshaft
1. Gerichtlicher Mahnbescheid
Der gerichtliche Mahnbescheid versetzt einen Gläubiger in die Lage, für Geldforderungen einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel erwirken zu können. Durch dieses Instrument kann wenn notwendig, der Gläubiger mit staatlichen Mitteln die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einleiten lassen.
Stellt ein Gläubiger einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, beginnt das gerichtliche Mahnverfahren.
Der Bescheid muss beim zuständigen Amtsgericht des Gerichtsstandes des Antragstellers gestellt werden.
Hat ein Gläubiger einen Inkassodienstleister beauftragt, wird dieser sich um die Ausfertigung des Mahnbescheids kümmern.
Vorgehensweise
Übergibt ein Postzusteller dem Schuldner einen gelben Umschlag mit einem Mahnbescheid vom Amtsgericht, heißt es in Bewegung zu kommen, will er eine Zwangsvollstreckung abwehren.
Anlass für den Bescheid ist die Weigerung des Schuldners ausstehende Rechnungen bei einem Gläubiger zu erstatten. Ein Schuldner kommt nach geltenden Gesetzen in Zahlungsverzug, wenn auf dem Kaufbeleg ein Zahlungsziel von 14 Tagen angegeben ist. Wurde der Betrag nach einem Monat nicht ausgeglichen, ist der Käufer in Verzug.
Kulante Händler verschicken drei Zahlungserinnerungen, bevor sie einen Mahnbescheid beantragen.
Es genügt, dass der Kapitalgeber beim zuständigen Amtsgericht seines Wohnortes bekundet, dass er eine legitimierte und zu begleichende Rechnung gegen den Schuldner besitzt.
Es ist nicht Aufgabe des Gerichts die Angaben des Antragstellers auf einen Mahnbescheid zu überprüfen.
Das Gericht erlässt gegen den Schuldner einen Mahnbescheid mit der Auflage, sich zum Sachverhalt zu äußern. Der Schuldner hat die Option in Widerspruch zu gehen. Er kann darlegen, dass er die geltende Forderung bestreitet oder ein bestimmtes Maß anerkennt.
Reagiert der Schuldner nicht auf den gerichtlichen Zahlungsbefehl, kann der Gläubiger nach Ablauf von 14 Tagen dem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid überreichen.
2. Vollstreckungsbescheid Verzicht auf Widerspruch
Verzichtet der Schuldner auf Widerspruch zum Mahnbescheid, kann der Gläubiger innerhalb 6 Monate, beim zuständigen Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid anfordern. Dieser rechtskräftige Titel berechtigt den Gläubiger, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Mit der Urkunde darf der Gläubiger seinen Anspruch mit staatlichen Mitteln,
einem Gerichtsvollzieher, durchsetzen. Der Anspruch endet nach 30 Jahren.
Wie der Mahnbescheid wird ebenso der Bescheid in einem gelben Umschlag von einem Postangestellten oder dem Gerichtsvollzieher übergeben.
Gegen den Bescheid ist innerhalb zwei Wochen Einspruch zu erheben, sollte sich die Forderung als unbegründet herausstellen.
In einem anschließenden Gerichtsverfahren entscheidet das Gericht, ob und in welcher Höhe die Forderung berechtigt ist.
Erhebt der Schuldner keinen Einspruch, geht das Gericht davon aus, das die Forderung zulässig ist und es kommt zur Durchführung.
Schuldner mit einem Mahn- oder Vollstreckungsverfahren sollten sich Hilfe holen.
Unsere Erfahrung ist, dass der Vollstreckungsbescheid rasches Handeln vom Schuldner verlangt, soll die Maßnahme abgewendet werden. Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besitzt der Antragsteller einen Titel und darf vollstrecken lassen. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
3. Zwangsvollstreckung nur mit verbindlichem Titel
Voraussetzungen
Die Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsverfahren, bei dem ein Gläubiger mit staatlicher Hilfe berechtigte finanzielle Ansprüche bei einem Schuldner einfordern darf.
Das heißt: Vermögen und Eigentum des Schuldners dürfen gepfändet werden, bis die Verbindlichkeiten beim Gläubiger beglichen sind. Die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner.
Der Titel (Urkunde) der Zwangsvollstreckung muss dem Schuldner vorliegen.
Auch wenn es unangenehm ist, den Gerichtsvollzieher im Haus zu haben, ist es zweckdienlich, diesem die Tür zu öffnen. Trifft er den Schuldner zweimal nach Vorankündigung nicht an, kann er sich per Gerichtsbeschluss Zugang zur Wohnung verschaffen.
Er darf alle Räume des Schuldners durchsuchen, Schubladen öffnen, Schränke durchforschen sowie Koffer und Aktentaschen inspizieren. Der Schuldner muss dem Gerichtsdiener keine Auskunft zum Arbeitgeber geben.
Ungeachtet dessen ist er zu präzisen Informationen verpflichtet, sofern die Zwangsvollstreckung mit einer Verpflichtung zur unverzüglichen Entgegennahme einer eidesstattlichen Versicherung koordiniert ist. Der Schuldner kann dem anfangs schriftlich widersprechen, wenn es zu inhaltlichen Mängeln bei der Zwangsversteigerung gekommen ist.
Mit diesem Rechtsbehelf hat er Aussicht, die Aktion abzuweisen, weil nach seinen Angaben der Grund der Versteigerung entfallen ist. Er muss nachweisen die Schuld beglichen zu haben oder das er vorzeitig aus einem Vertrag zurückgetreten ist.
4. Pfändung. Was dem Schuldner, bleiben muss
Das Eigentum des Schuldners darf gepfändet werden, wenn er die berechtigten Forderungen eines Gläubigers nicht bezahlt hat und ein rechtsgültiger Titel gegen ihn vorliegt.
Liegt Unpfändbarkeit vor, entfällt die Pfändung. Es gibt unterschiedliche Pfändungsarten.
Bei den beweglichen Sachen zieht der Gerichtsvollzieher Wertpapiere, Bargeld und Wertsachen zur Versteigerung ein. Der Erlös kommt dem Gläubiger zugute.
Kostbare Möbel und teure elektronische Geräte erhalten ein Pfandsiegel und dürfen vom Schuldner nicht mehr genutzt werden. Sie gehen ebenfalls in die Versteigerung.
Hausrat und Arbeitsgeräte unterliegen nicht der Pfändung.
Lohn und Gehalt und der Erlös aus einer Lebensversicherung sind pfändbar.
Für den Schuldner bestehen Pfändungsfreigrenzen, die zur Anwendung kommen, wenn er Unterhalt zahlen muss.
Kann ein Schuldner den Lebensunterhalt seiner Familie nicht mehr gewährleisten, wird die Pfändungssumme herabgesetzt.
Vom Verdienst aus Mehrarbeit darf die Hälfte gepfändet werden. Behinderten und Erwerbsunfähigkeitsrenten sind nicht pfändbar.
Damit das Konto nicht gepfändet wird, benötigt der Schuldner Ei P-Konto.
Die Banken in Deutschland sind verpflichtet, ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto zu modifizieren, sollen Pfändungen bis auf den gesetzlich geregelten Pfändungsschutzbetrag vermieden werden.
Kommt es bei einem Schuldner zur Pfändung, hat dieser vieles zu beachten, um nicht noch tiefer im Schuldensumpf zu versinken.
Eine spezialisierte Beratung ist notwendig. Seriöse Inkassounternehmen mit viel Erfahrung auf diesem Gebiet bieten dem Schuldner Hilfe an, die oftmals dankbar entgegengenommen wird.
5. Vollstreckungshaft aussitzen?
Vollstreckungshaft ist keine Bestrafung für begangene Vergehen. Sie fungiert als Druckmittel. Das Strafgericht ordnet eine Vollstreckungshaft an, wenn der
Schuldner sich weigert, eine Vermögensauskunft weiterzugeben. Der Vollzug kann in jedem Fall beendet werden, wenn der Schuldner den geforderten Geldbetrag begleicht oder seiner Aussagepflicht nachkommt. Die Erfüllung der Haft befreit nicht von der Zahlungs- und Aussagepflicht. Die Haft ist ein Mittel, die Entscheidung des Schuldners zu beeinträchtigen. Bestätigt sich die Ablehnung zum Rechtsspruch zurückblickend als legal oder entwickelt sich ein Weigerungsrecht, ist die Haftstrafe zu streichen.
Quellen:
www.inkasso.de
www.lexikon-schuldner.de
www.ratgeber-geld.de
www.wikipedia.de/Mahnverfahren
www.wikipedia.de/Zwangsvollstreckung

Bitte teilen