Bonitätsprüfung über das neue Vollstreckungsportal der Länder

Mit der Neukonzeption des Schuldnerverzeichnisses besteht die Möglichkeit, über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen abzurufen. Der Abruf unter www.vollstreckungsportal.de ist kostenpflichtig und kostet 4,50 Euro pro Einsichtnahme. Die Kosten entstehen auch, wenn zu einer Person keine Daten vorhanden sind. Voraussetzung für den Abruf ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses. Eintragungen in